Fachthemen

Besuch bei Prof. Dr. Hoeren

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Schon seit Jahren besuche ich regelmäßig bei der IHK Frankfurt den Vortrag „E-Commerce- und Internet-Recht“ von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Das ist zum einen sehr unterhaltsam, zum anderen aber auch sehr nutzwertig, denn die aktuellen Gerichtsentscheide geben uns Web-Workern wichtige Hinweise, die wir gerne in unsere Kundenprojekte einfließen lassen.

Unterhaltsam ist die Vorlesung schon allein dadurch, dass Herr Hoeren in einem wahnwitzigen Tempo durch die Thematik surft. Hat den Nachteil, dass man sich furchtbar konzentrieren muss, um nicht den Anschluss zu verpassen – das Gute ist allerdings, dass man in zwei Stunden die volle Info-Packung bekommt.

Dabei geht es zum Beispiel um das Domain-Recht und die neuen TLDs. Falls also einer der geneigten Leser Interesse hat, über eine eigene Domainendung zu verfügen und auch noch im Besitz des dazu nötigen Kleingeldes ist, erteile ich gegen Beteiligung gerne (laienhafte) Auskunft über den Bewerbungsprozess.

Das Thema kann durchaus sehr spannend sein, wenn es um strittige Domain-Registrierungen geht. Zwar gehört es mittlerweile zur Allgemeinbildung dass ich nicht mit Gewinnerzielungsabsicht die Domains aller DAX-Konzerne registrieren darf – im Fall der Domain www.regierung-oberfranken.de ist die Entscheidungsfindung schon deutlich komplexer, wie dieser Artikel zeigt.

Auch das Urheberrecht ist den meisten von uns mittlerweile sehr geläufig und wir wissen alle, dass wir uns nicht einfach Bilder und Texte von anderen Websites nehmen dürfen – gelle?

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