Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hauptsache Kommunikation GmbH

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hauptsache Kommunikation GmbH, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die Agentur erbringt Full-Service Dienstleistungen aus den Bereichen B to B; B to C Kommunikation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.


2. Vertragsbestandteile, Vertragsschluss und Änderungen des Vertrags

2.1. Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstverträge einer Full-Service Werbeagentur. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen.

2.2. Der Vertrag mit der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform bestätigt.

2.3. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing.

2.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.


3. Urheberrechte und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.2. Bei durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

3.3. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.

3.4. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.5. Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.

3.6. Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung der Agentur.

3.7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die die Agentur nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

3.8. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und auf ihrer Website aufzuführen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden zu verwenden. Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen der Agentur und dem Kunden ausgeschlossen werden.

 


4. Vergütung und Zahlungsfristen

4.1. Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.

4.2. Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

4.3. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Zugang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agentur können auch elektronisch übermittelt werden.

4.4. Kosten für Dienstleistungen Dritter muss die Agentur nicht verauslagen.

4.5. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.

4.6. Zur Aufrechnung gegenüber der Agentur ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

4.7. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.


5. Zusatzleistungen

5.1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.


6. Geheimhaltungspflicht

6.1. Alle den Parteien im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung des Auftrages, streng vertraulich zu behandeln.

6.2. Die Parteien haben die Geheimhaltungspflicht jeweils ihren mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern aufzuerlegen.


7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

7.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

7.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.


8. Leistungen Dritter / Produktionsausfall

8.1. Die Agentur ist berechtigt, entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.

8.2. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

8.3. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister sind verpflichtet, nach den Qualitätsrichtlinien der Agentur zu produzieren. Eine Abnahme der Projekte durch Hauptsache Kommunikation ist Voraussetzung zur Kundenfreigabe.

8.4. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Die Agentur trifft keine Überwachungspflicht.

8.5. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.


9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

9.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

9.2. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.


10. Media-Planung und Media-Durchführung

10.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

10.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur berechtigt, die Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.


11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

11.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


12. Mediationsverfahren

12.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.


13. Schlussbestimmungen

13.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

13.3. Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.

13.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

13.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

 

Hofheim am Taunus, 04/2024

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