Mehr Klarheit bedeutet weniger Barrieren

von | 14. März 2025

5 Fragen zur Barrierefreiheit

Inklusion wird Pflicht! Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites gesetzlichen Standards entsprechen – sonst drohen Konsequenzen. Wir klären alles, was Unternehmen jetzt wissen müssen, im Interview mit unserem Barrierefreiheitsbeauftragten Michel Lask.

1) Welche häufigen Fehler machen Unternehmen bei der Barrierefreiheit ihrer Websites?

Bei vielen Websites mangelt es daran, dass die Umsetzung nur nach ästhetischen Gründen erfolgt und die Funktionalität auf der Strecke bleibt.

Was am Rechner vielleicht schön aussieht, wird auf dem Smartphone ganz anders dargestellt. Dadurch geraten Informationen aus einer geordneten Reihenfolge und sind nicht mehr logisch erfassbar.

Man sollte sich fragen, was ein Screenreader – also ein Tool, das beispielsweise einem blinden oder sehbehinderten Menschen die Seite vorliest – erfassen kann. Sind für Bilder Alternativtexte hinterlegt, verfügt ein Video über Untertitel, begreift das Tool anhand einer geordneten Hierarchie an Überschriften und Schriftgrößen, in welcher Reihenfolge es vorliest?

Oftmals hapert es auch an der optischen Lesbarkeit: Schriften unter 18 Punkt und fehlende Farbkontraste, wie weiße Schrift auf grauem Hintergrund, machen es dem Lesenden schwer.

Hinzu kommt die inhaltliche Verständlichkeit. Niemand kämpft sich gern durch Fachchinesisch, aber es geht dabei auch um eindeutige Infotexte, beispielsweise auf einem Button.

Wenn mir fünf verschiedene Buttons nur „mehr“ versprechen, ist unklar, was sich dahinter verbirgt. Weiß ich bereits vor einem Klick, dass ich damit zum Onlineshop oder Kontaktformular springen kann, habe ich mehr Klarheit und weniger Barrieren.

2) Was müssen Unternehmen bis Juni 2025 umsetzen, um die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen?

Ziel des BFSG ist eine inklusivere digitale Welt, in der alle Menschen uneingeschränkt auf Websites zugreifen können.

Insgesamt 92 Regeln geben genau an, wie digitale Lösungen ausgearbeitet sein müssen, damit sie als barrierefrei anerkannt werden.

Dabei unterteilt man in Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit (also ob die technische Umsetzbarkeit auch auf anderen Endgeräten wie dem Smartphone gegeben ist).

Einige Beispiele habe ich eben dazu genannt, es gilt aber, jedes Content-Element einer Website dahingehend zu prüfen.

3) Wer ist betroffen und was droht Unternehmen, die die Neuregelungen missachten?

Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen und Anbieter, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher bereitstellen, zum Beispiel Online-Shops, Banken, Telekommunikationsanbieter, Anbieter von Verbraucherapps, Ticket- und Buchungsplattformen sowie alle öffentlichen Unternehmen.

Teilweise ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Umsatz im Jahr.

Wenn bis zum Stichtag am 28. Juni 2025 betroffene Unternehmen das BFSG nicht umsetzen, drohen Sanktionen. Das können Geldstrafen sein, die die Bundesländer festlegen. Aber auch Klagen und Abmahnungen bis hin zum Verkaufsverbot eines nicht barrierefreien Produkts.

4) Welche Vorteile – über die gesetzliche Pflicht hinaus – bringt eine barrierefreie Website?

Wichtig ist, dass sich ein Mindset etabliert: Niemand wird ausgeschlossen und damit erreiche ich eine größere Zielgruppe.

Barrierefreiheit ist nämlich kein Nischenthema, das „nur“ blinde und gehörlose Menschen betrifft. Sehschwächen (egal, ob Rot-Grün-Blindheit oder Weitsichtigkeit), motorische Einschränkungen (egal, ob dauerhaft oder nach einem gebrochenen Arm) oder kognitive Schwierigkeiten (egal, ob bei älteren Menschen oder nicht-Muttersprachlern) werden aufgefangen.

Eine Mutter mit Kind in den Armen hat genauso ein Handicap wie eine Person, der die Maus ausfällt. Also müssen Alternativen, wie Spracheingabe oder Steuerung per Tastatur, existieren und auch gut funktionieren.

Darüber hinaus profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer besseren Usability und Verständlichkeit – nicht nur Menschen mit Einschränkungen.

Ich erhöhe also meine Reichweite und die Zufriedenheit der User und sorge dafür, dass ich im Netz besser gefunden werde. Denn barrierefreie Seiten sind SEO-freundlicher und werden von Suchmaschinen besser gefunden.

5) Gibt es bewährte Tools, mit denen Unternehmen testen können, ob ihre Website barrierefrei ist?

Die Tools gibt es – die Expertise, was und wie geprüft wird, ist allerdings wichtig, um sie korrekt anzuwenden.

Zudem gibt es nicht ein einzelnes, das alle Aspekte abdeckt. Eines ist beispielsweise gut darin, Schriften und deren Lesbarkeit zu checken, ein anderes überprüft den logischen Aufbau einer Seite etc. Einfacher ist es vermutlich, den kompletten Internetauftritt extern überprüfen zu lassen.

Unsere Agentur führt beispielsweise Website- und Barrierefreiheit-Checks durch, die nicht nur über etwaige Schwächen aufklären, sondern auch Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

Sollen wir Ihre Website unter die Lupe nehmen? Melden Sie sich gerne!

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