Wie sich mittlerweile herumgesprochen hat, sollte man bei Newsletter-Anmeldungen (und am besten auch bei allen möglichen anderen Anwendungen im Web) das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren anwenden. Das bedeutet, dass man nach der Registrierung eine Mail mit einem Bestätigungs-Link erhält. Erst nach Klick auf den Link ist die Registrierung vollständig und man kann sicher sein, dass mit der Registrierungsfunktion kein Schindluder getrieben wurde. Natürlich empfehlen wir dieses Verfahren allen unseren Kunden in entsprechenden Anwendungen.
Man kann sich allerdings auch hier selbst übertreffen. Weil meine Kinder gerne mit dem TipToi® von Ravensburger spielen, habe ich deren Newsletter abonniert. Damit bekommt man immer mit, wenn es neue Bücher und Spiele zum TipToi® gibt. Selbstverständlich bekam ich auch hier ein Double-Opt-In bei der Anmeldung präsentiert.
Jetzt, wo ich aber bereits ein paar Monate Empfänger bin, überraschte mich Ravensburger mit einem weiteren Datenschutz-Feature. Man schickte mir unaufgefordert eine weitere Mail, mit der ich bestätigen soll, dass ich weiterhin den Newsletter beziehen möchte. Da ich das tatsächlich will, klickte ich sofort auf den Link. Damit nicht genug der Sicherheit: Auf der nun erscheinenden Seite bedankte man sich artig bei mir und kündigte mir an, dass ich in Kürze eine Bestätigungsmail mit einem Link erhalten werde, mit der ich meine Bestätigung nochmal bestätigen möge.
Tatsächlich erreichte mich in Windeseile auch diese Mail und ich klickte wieder artig auf die Bestätigung der Bestätigung. Ich bin beeindruckt von so viel Datenschutz und Kundenfreundlichkeit. Ich frage mich nur, wie man dieses Verfahren nun nennt? Das Quadruple-Opt-In-Verfahren? Oder das Double-Double-Opt-In? Oder das Ravensburger-mit-doppelt-Käse-und-extra-Zwiebeln-Opt-In? Ich bin für Letzteres.